Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft setzt sich aus den von den einzelnen Klassenpflegschaften gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen zusammen.
Stimmberechtigt sind die Klassenpflegschaftsvorsitzenden, die Stellvertreter/innen nehmen beratend an den Sitzungen teil. Im Verhinderungsfall eines/einer Klassenpflegschafts-vorsitzenden nimmt sein/ihre Stellvertreter/in das Stimmrecht wahr.
Die Schulpflegschaft berät z.B. über die Erziehungsarbeit in der Schule und wählt aus ihrer Mitte die Elternvertreter für die Schulkonferenz und einen Vorsitzenden bzw. eine Vorsitzende. Dieser/diese lädt zu den Versammlungen ein, setzt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen. Der Schulleitung soll beratend an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen.